Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 29.04.2019
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Angebote der Mitteldorf Technology GmbH (MTG) sowie für Verträge zwischen der MTG und ihren Auftraggebern (Kunden), sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer Vertragsurkunde auf diese AGB verwiesen wird.
Sie bilden einen integralen Bestandteil der Verträge und Angebote. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen im Vertragstext diesen AGB vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Form
Alle Vereinbarungen (inkl. nachträgliche Änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen) der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Der Schriftform gleichgestellt sind andere Formen der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglichen (E-Mail, Chats).
Gültigkeit von Offerten
Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Leistungen
Die MTG verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Auftragserfüllung.
Fristen
Die Einhaltung der vereinbarten Frist durch die MTG setzt die termingerechte Erfüllung aller Leistungen des Kunden voraus, insbesondere die Zustellung der notwendigen Unterlagen.
Leistungen des Kunden
Der Kunde stellt der MTG zeitgerecht und ohne besondere Aufforderung alle für das Erbringen der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
Die MTG geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und die darin enthaltenen Informationen korrekt sind.
Verwendung der Arbeitsergebnisse
Die Arbeitsergebnisse sind ausschliesslich für den Gebrauch und zur allgemeinen Information des Kunden bestimmt.
Abtretungs- und Übertragungsverbot
Weder der Kunde noch die MTG können die Rechte aus der Vereinbarung ohne Zustimmung der Gegenpartei an einen Dritten abtreten und/oder die Vereinbarung auf einen Dritten übertragen. Wird die Vereinbarung oder die Honorarverpflichtung mit Zustimmung aller Beteiligten vom Kunden auf einen Dritten übertragen, so haftet der Kunde MTG zusätzlich für sämtliche bestehenden und künftigen Ansprüche aus der Vergütung gegenüber dem Dritten selbständig, solidarisch und unbeschränkt.
Prüfungs- und Rügepflicht des Kunden
Der Kunde hat die Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und innert 15 Tagen seit deren Erhalt allfällige Beanstandungen der MTG schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Auftragsergebnisse als genehmigt. Im Falle einer berechtigten Rüge bessert die MTG, sofern angemessen und zweckmässig, das Arbeitsergebnis auf eigene Kosten nach.
Zusatzleistungen
Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und die mit der Wahrung der Interessen des Kunden und sorgfältiger Auftragserfüllung zusammenhängen, sind durch den Kunden zusätzlich zu bezahlen. Die MTG informiert den Kunden umgehend über den erweiterten Leistungsumfang und die dadurch anfallenden Kosten.
Honorar
Verfall/Verzug
Mit ungenutztem Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet der MTG nebst dem Rechnungsbetrag den gesetzlichen Verzugszins.
Verrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind von der MTG schriftlich und ausdrücklich anerkannt oder in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt worden.
Haftungsbegrenzungen
Beratung
Im Rahmen des Beratungsauftrags werden Entscheidungsgrundlagen erarbeitet. Die Verantwortung für die Durchführung von darauf basierenden Massnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschliesslich beim Kunden.
Haftungsausschlüsse
Die MTG haftet nicht für Vermögensschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung der MTG wird insgesamt begrenzt auf die Höhe des nach Massgabe der Vereinbarung geschuldeten Honorars. Diese Begrenzung gilt für jede Art von Schaden, gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer.
Diskretion und Geheimhaltung
Die MTG verpflichtet sich sowie beigezogene Dritte, alle nicht allgemein bekannten Daten, Informationen, Dokumente und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragsbeziehung über den Kunden oder über dessen Geschäftsbeziehungen erfahren hat und die zur Geheimsphäre des Kunden gehören und weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, streng vertraulich zu behandeln und ohne das Einverständnis des Kunden nicht Dritten zugänglich zu machen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der zwischen dem Kunden und der MTG abgeschlossenen Vereinbarung unwirksam oder nichtig werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Stattdessen ist die betreffende Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche die Parteien in guten Treuen gewählt hätten, wäre ihnen die Ungültigkeit der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke sinngemäss.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Angebote der MTG sowie Vereinbarungen zwischen der MTG und dem Kunden unterstehen Schweizerischem Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der MTG gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Aarau.